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Bevor Sie hier den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, seien Sie sich bitte darüber im Klaren, das die Bedingungen hier in Spanien sehr unterschiedlich sind zu denen, die Sie in Deutschland kennen oder vorfinden. Das soll jetzt nicht negativ klingen – eher im Gegenteil – aber es wird für Sie wertvoll sein, die neuen Bedingungen und das Marktverhalten hier in Spanien zu kennen, zu akzeptieren und sich von vornherein darauf einzustellen. Dann werden Sie Ihr Unternehmen erfolgreich führen und Ihr Leben hier an der Costa del Sol wird Ihnen viel Spaß und Freude bereiten.

Beruflich selbstständig in Spanien
Grundsätzlich gilt: Jeder ist seines Glückes Schmied! Deshalb kann nicht vorab generell gesagt werden, ob jemand als Gastronom, Bäcker, Elektriker, Hotelier oder anderweitig hier erfolgreich tätig werden kann. Es liegt - wie überall in der Welt - meist an Ihrer Einsatzbereitschaft, Ihrer Kreativität, Ihrer Kompetenz und an Ihrem Auftreten selbst, wie erfolgreich Sie auch in Spanien sein können/werden oder auch nicht.

Deshalb unsere Empfehlung: nicht ausschließlich Wert auf bestehende Umsatzzahlen legen, immer daran denken was SIE aus diesem Geschäft machen KÖNNEN und WOLLEN. Also gibt es keine vermeintlich schlechte Lage oder schlechte Zahlen, aber es gibt leider - wie überall - schlechte Unternehmer! Andersherum können Sie sich auch nicht alleine auf gute Umsatzzahlen verlassen, denn Sie betreiben Ihr Geschäft in Ihrem Sinne und das muss mit dem Vorgehen des Vorbesitzern nur bedingt zu tun haben. Das fängt in der Gastronomie bereits beim Angebot und der Qualität der Getränke / Speisen an, geht über die Öffnungszeiten und vor allem über die Flexibilität und Freundlichkeit der Service-Kräfte. Aber das wissen Sie sicherlich selbst am Besten.

Vorsicht – schwarze Schafe

Wie überall auf der Welt gibt es natürlich auch hier an der Costa del Sol Menschen, die immer nur Ihr Bestes wollen – Ihr Geld. Und dem Einfallsreichtum sind diesbezüglich keine Grenzen gesetzt. Diese so genannten “Berater“ haben angeblich immer langjährige Erfahrung, wissen natürlich ganz genau was hier zu tun ist und selbstverständlich auch alles besser. Sie werden nicht von Ihrer Seite weichen und Sie nach Ihrer Ankunft “rundum betreuen“.
In der Realität sind dies oftmals Menschen, die eine kriminelle Vergangenheit in Ihrem ursprünglichen Heimatland hinter sich haben und auch hier in Spanien einen zweifelhaften Ruf genießen. Sie arbeiten mit verdeckten Provisionen, wollen vielleicht von Ihnen Administrationsgebühren oder Anzahlungen ohne Absicherungen und haben schon zum x-ten Male ihren Firmennamen geändert. Sie arbeiten angeblich mit Anwälten zusammen, die aber entweder noch nie von Ihnen gehört haben oder selber in der Branche als unseriös bekannt sind.
Und in den wenigsten Fällen gilt ihr Interesse dem Wohl des Kunden – nämlich Ihnen.

Leider sind uns schon zu oft und zu viele bedauernswerte Fälle bekannt geworden, bei denen gutgläubige Menschen, die mit den besten Absichten hier nach Spanien gekommen sind, ihre gesamten Ersparnisse verloren haben.

Vor solchen Machenschaften können wir Sie natürlich nicht schützen - aber wir möchten sie warnen! Seien Sie wachsam und vertrauen Sie nur ihrem gesunden Menschenverstand. Und lassen Sie sich nicht blenden von teuren Autos oder kostenlosen Übernachtungsmöglichkeiten. Und zu guter letzt: auch hier in Spanien müssen Geschäftsabschlüsse vertraglich geregelt werden.

Sprachen
Sie bedienen zukünftig eine internationale Kundschaft – dies bedeutet, dass Ihr Angebot auch auf die Bedürfnisse dieses Publikums entsprechend ausgerichtet sein sollte. Es bedeutet aber auch, dass sie in der Lage sein sollten, sich mit Ihrer Kundschaft zu unterhalten oder zumindest die gängigsten Vokabeln zu beherrschen, um z. B. eine Bestellung entgegen zu nehmen oder einen kleinen Smalltalk zu halten.
Englischkenntnisse – egal in welcher Ausprägung - sind insbesondere an der Costa del Sol aufgrund des internationalen Publikums - von unschätzbarem Vorteil. Um das einheimische Publikum zu bedienen, gehören Grundkenntnisse der spanischen Sprache zukünftig auch in Ihr Repertoire. Eines ist jedoch sicher: durch den täglichen Umgang mit diesen Sprachen werden Sie schnell in die grundsätzliche Handhabung eingeführt – und mit zunehmender Zeit wird Ihnen dies gar nicht mehr bewusst und ist für Sie selbstverständlich. Dies ist erwiesenermaßen auch die effektivste Methode, Fremdsprachen zu erlernen – learning by doing.

N.I.E.-Nummer
Zwar gibt es in Spanien keine offizielle Meldepflicht für Ausländer (aus der EU), jedoch sollte ihr erster Schritt sein – unabhängig davon, was Sie zukünftig machen wollen – die örtliche Polizeistation (Policia local) zu besuchen und eine sogenannte N.I.E. – Nummer zu beantragen. Dies ist - einfach ausgedrückt - eine Registrierungsnummer für Ausländer und dient vornehmlich den Steuerangelegenheiten. Nehmen Sie Ihren Pass mit, füllen Sie ein einfaches Formular aus und normalerweise erhalten Sie innerhalb von wenigen Wochen Ihre persönliche N.I.E.-Nummer.

Geschäftsregistrierung
In Spanien gibt es zwei Ebenen, bei denen Ihr zukünftiges Geschäft registriert werden bzw. sein muss:
1. auf lokaler Ebene müssen Sie ihr Geschäft im Rathaus (Ayutamiento) registrieren lassen und eine Eröffungslizenz (Licencia de Apertura) beantragen, welche Art und Weise Ihres zukünftigen Geschäftes genau beschreibt. Bei bereits existierenden Unternehmen ist diese Lizenz bereits vorhanden.
2. auf nationaler Ebene müssen Sie sich bei der IVA registrieren, was das Äquivalent zu Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland darstellt. Die Agencia Tributaria wird zukünftig Ihre Steuerzahlungen erhalten.

Unternehmensformen
Um die richtige Steuerform für Ihr neues Unternehmen zu wählen, sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Steuerbüros in Anspruch nehmen. Folgende Unternehmensformen sind in Spanien üblich:

Empresa Individual ist eine Einzelunternehmung, wobei das Geschäft von einer einzigen Person in dessen Namen betrieben wird.

Sociedad Civil ist vergleichbar mit der deutschen GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts), wobei mehrere Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben können.

Sociedad Limitada ist vergleichbar mit der GmbH in Deutschland – eine eingetragene Gesellschaft mit Gesellschaftern. Allerdings beträgt die Geschäftseinlage nicht wie in Deutschland mindestens 25.000 €, sondern nur 3.002 €!

Sociedad Anonima ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft – wohl eher die Ausnahme für Ihr neues Vorhaben.

Steuer
Selbstverständlich müssen auch in Spanien Steuern abgeführt werden. Die Höhe der Steuerzahlung ist jedoch abhängig von der Form und Art des Unternehmens und weicht in der Regel deutlich von der zu zahlenden Steuer in Deutschland ab (und zwar in positivem Sinne). Ihr zuständiger Steuerberater wird gemeinsam mit Ihnen die für Sie vorteilhafteste Lösung finden.

Sozialversicherung
Mit Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie sich auch bei dem zuständigen Sozialversicherungsbüro registrieren lassen und auch entsprechende Beiträge - die vom Status Ihres Unternehmens abhängig sind - zahlen. Dies berechtigt Sie nicht nur zur Inanspruchnahme von gesundheitlichen Dienstleistungen des spanischen Gesundheitswesens sondern vielmehr sind in diesen Zahlungen auch Beiträge für die spanische Rentenversicherung enthalten. Allerdings müssen sie mindestens Einzahlungen für 15 Jahre vorweisen, um diese Rente in Anspruch nehmen zu können.

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie natürlich auch für Ihre Angestellten Sozialversicherungsbeiträge abführen. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Arbeitsvertrag, den Sie mit Ihren Mitarbeitern abschließen.

Ein Geschäft in Spanien kaufen/pachten
Wenn Sie sich letztendlich entschlossen haben, ein existierendes Geschäft - egal welcher Art - in Spanien zu kaufen bzw. zu pachten, ist es für Sie von enormer Bedeutung in Erfahrung zu bringen, ob dieses Unternehmen noch bestehende Schulden bei Lieferanten oder etwa Steuerverpflichtungen hat, für die Sie dann später aufkommen müssen. Diese müssen vom derzeitigen Besitzer unbedingt ausgeglichen werden.

Bitte merken Sie sich: Wenn Sie ein Geschäft in Spanien kaufen, kaufen Sie auch die Verpflichtungen – sprich Schulden!!!

Ansonsten werden Sie feststellen, dass Sie von der spanischen Bevölkerung als Ausländer akzeptiert werden und Ihnen der Respekt entgegengebracht wird, den Sie auch verdienen. Sie werden hier Geschäftpraktiken vorfinden, die sich gänzlich von denen in Deutschland unterscheiden. Vieles wird Ihnen anfangs vielleicht unverständlich vorkommen und sie sehen auch keine Möglichkeit, diese zu verändern. Dies sollte Sie nicht beunruhigen: denken Sie daran, dass Sie nun in einem fremden Land leben und Ihr Geld verdienen. Und damit beugen Sie sich auch den vorherrschenden Praktiken und kulturellen Gegebenheiten. Eines ist aber sicher: Sie können hier eine Menge Geld unter beneidenswerten Lebensbedingungen verdienen.

Abstandszahlung / Miete
Die Pacht mit Abstandszahlung (Traspaso) ist eigentlich der übliche Weg, ein Geschäft in Spanien zu eröffnen bzw. zu erwerben, ohne den enormen finanziellen Aufwand für den Kauf eines Objektes zu tätigen. Davon abgesehen wird der Kauf auch in den seltensten Fällen angeboten.
Die Abstandszahlung wird vom jeweiligen Besitzer festgelegt und richtet sich nach der Ausstattung, der Lage und den bisherigen Einnahmen des Unternehmens. Grundsätzlich vereinbaren wir mit den Besitzern den bestmöglichen Übernahmepreis. Auch treten wir mit den Besitzern in regelmäßigen Abständen in Kontakt, um die Aktualität des Angebotes zu überprüfen und anzupassen. Oftmals kann der Preis z.B. aufgrund persönlicher Umstände des oder der Besitzer sogar reduziert werden. Andernfalls kann es auch passieren, dass der Besitzer den Übernahmepreis erhöht, weil sich z.B. das Geschäftsaufkommen (Wirtschaftszahlen) deutlich erhöht hat.
Die Abstandszahlung wird vertraglich beurkundet und gleichzeitig wird der bestehende Mietvertrag auf den neuen Besitzer überschrieben. Zur Absicherung des Geschäftes ist üblicherweise eine Anzahlung in Höhe von 10% als erster Schritt der Verkaufsverhandlungen fällig. Diese Anzahlung ist nicht rückzahlbar, es sei denn, der Verkäufer hat es sich - aus welchen Gründen auch immer - anders überlegt. Wenn Sie allerdings Ihre Meinung ändern und das Unternehmen nicht pachten wollen, ist Ihre Anzahlung verloren.

Die Dauer des Mietvertrages wird schriftlich fixiert und kann 5, 10, 15 oder 20 Jahre betragen. Manchmal wird auch ein Mietvertrag mit einer endlosen Laufzeit angeboten. Sie haben als Mieter ein automatisches Recht auf Erneuerung des Mietvertrages nach Ablauf, vorausgesetzt Sie haben die Miete pünktlich gezahlt und sich an die Mietvereinbarungen gehalten.

Während der Vertragslaufzeit:
- zahlen Sie die vertraglich vereinbarte Miete einen Monat im Voraus
- Sie betreiben das Geschäft wie im Mietvertrag vereinbart (z. B. eine Bar)
- Sie können Veränderung am Mietobjekt vornehmen (z.B. Dekor, Möbel etc.), aber Sie können ohne die Zustimmung des Vermieters keine strukturellen Veränderungen am Gebäude vornehmen
- Sie sind verantwortlich für die Zahlung von Elektrizität, Wasser, Kommunalgebühren etc.
- Der Vermieter ist für externe Reparaturarbeiten und wesentliche strukturelle Arbeiten am Mietobjekt verantwortlich

Selbstverständlich haben auch Sie das Recht, Ihr Unternehmen zu verkaufen – und zwar zu jedem Zeitpunkt und zu einem von Ihnen festgelegten Preis (Traspaso). Je länger und erfolgreicher Ihr Unternehmen von Ihnen betrieben wurde, umso höher kann das Traspaso ausfallen. Aber natürlich sollten auch hier die ortsbezogenen Marktgegebenheiten nicht außer Acht gelassen werden.

Sicherheiten
- Die Absicherung des Mietobjektes durch Abschluss einer Versicherung kann verlangt werden.
- Der Vermieter erhält von Ihnen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Monatsmieten. Diese Einlage wird Ihnen zurück erstattet nachdem das Mietverhältnis beendet ist – vorausgesetzt, das Mietobjekt befindet sich in einem entsprechend gutem Zustand.

Der Mietvertrag ist ein legaler Vertrag und wird durch das spanische Gesetz geregelt. Bei Uneinigkeiten kann jede Partei rechtliche Maßnahmen ergreifen.

Lizenzen
Sie benötigen hier in Spanien keine spezielle Ausbildung um ein Geschäft zu eröffnen. Aber das Geschäft muss über eine entsprechende Lizenz verfügen. Wenn Sie z. B. eine Bar kaufen bzw. pachten, hat die Bar die erforderliche Lizenz, und diese wird mit Übernahme nun auf Ihren Namen ausgestellt bzw. überschrieben.

Im Allgemeinen ist der Prozess der Lizenzvergabe in Spanien anders als die Vorgehensweise in Deutschland. Eine Lizenz zu erhalten ist in der Regel eine recht einfache Sache, sofern das Geschäft die entsprechenden Bestimmungen einhält.
Es gibt hier verschiedene und unterschiedliche Arten der Lizenzierung, z. B. für Drink Bars, Bar/Café, Musik Bar, Bar mit Livemusik, Diskothek/Cabarét-Bar etc., um nur einige zu nennen.
Vor der Übernahme sollte die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Lizenz für Ihr neues Unternehmen durch Ihren Rechtsanwalt in jedem Fall überprüft werden.

Wir wollen hier keine Enzyklopädie für die Übersiedlung nach Spanien oder den Kauf von Gewerbeobjekten vorstellen – hierzu gibt es bereits viele Abhandlungen. Vielmehr ist es uns wichtig, Sie vorab mit einigen Begriffen und Praktiken vertraut zu machen, die für Sie in diesem Zusammenhang sicherlich hilfreich sein können.

Vamos - starten Sie jetzt durch und senden Sie uns noch heute Ihre Anfrage. Wir begleiten Sie!

Ihr Team von Comerciales Andaluzas

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