Bevor Sie hier den Schritt in die
Selbstständigkeit wagen, seien Sie sich bitte darüber im Klaren, das die
Bedingungen hier in Spanien sehr unterschiedlich sind zu denen, die Sie in
Deutschland kennen oder vorfinden. Das soll jetzt nicht negativ klingen – eher
im Gegenteil – aber es wird für Sie wertvoll sein, die neuen Bedingungen und das
Marktverhalten hier in Spanien zu kennen, zu akzeptieren und sich von vornherein
darauf einzustellen. Dann werden Sie Ihr Unternehmen erfolgreich führen und Ihr
Leben hier an der Costa del Sol wird Ihnen viel Spaß und Freude bereiten.
Beruflich selbstständig in Spanien Grundsätzlich gilt: Jeder ist seines Glückes Schmied! Deshalb kann nicht
vorab generell gesagt werden, ob jemand als Gastronom, Bäcker, Elektriker,
Hotelier oder anderweitig hier erfolgreich tätig werden kann. Es liegt - wie
überall in der Welt - meist an Ihrer Einsatzbereitschaft, Ihrer Kreativität, Ihrer Kompetenz und an
Ihrem Auftreten selbst, wie erfolgreich Sie auch in Spanien sein können/werden
oder auch nicht.
Deshalb unsere Empfehlung: nicht ausschließlich Wert auf bestehende Umsatzzahlen
legen, immer daran denken was SIE aus diesem Geschäft machen KÖNNEN und WOLLEN.
Also gibt es keine vermeintlich schlechte Lage oder schlechte Zahlen, aber es
gibt leider - wie überall - schlechte Unternehmer! Andersherum können Sie sich
auch nicht alleine auf gute Umsatzzahlen verlassen, denn Sie betreiben Ihr
Geschäft in Ihrem Sinne und das muss mit dem Vorgehen des Vorbesitzern nur
bedingt zu tun haben. Das fängt in der Gastronomie bereits beim Angebot und der
Qualität der Getränke / Speisen an, geht über die Öffnungszeiten und vor allem
über die Flexibilität und Freundlichkeit der Service-Kräfte.Aber das
wissen Sie sicherlich selbst am Besten.
Vorsicht – schwarze Schafe
Wie überall auf der Welt gibt es natürlich auch hier an der Costa del Sol
Menschen, die immer nur Ihr Bestes wollen – Ihr Geld. Und dem Einfallsreichtum
sind diesbezüglich keine Grenzen gesetzt. Diese so genannten “Berater“ haben
angeblich immer langjährige Erfahrung, wissen natürlich ganz genau was hier zu
tun ist und selbstverständlich auch alles besser. Sie werden nicht von Ihrer
Seite weichen und Sie nach Ihrer Ankunft “rundum betreuen“.
In der Realität sind dies oftmals Menschen, die eine kriminelle Vergangenheit in
Ihrem ursprünglichen Heimatland hinter sich haben und auch hier in Spanien einen
zweifelhaften Ruf genießen. Sie arbeiten mit verdeckten Provisionen, wollen
vielleicht von Ihnen Administrationsgebühren oder Anzahlungen ohne Absicherungen
und haben schon zum x-ten Male ihren Firmennamen geändert. Sie arbeiten
angeblich mit Anwälten zusammen, die aber entweder noch nie von Ihnen gehört
haben oder selber in der Branche als unseriös bekannt sind.
Und in den wenigsten Fällen gilt ihr Interesse dem Wohl des Kunden – nämlich
Ihnen.
Leider sind uns schon zu oft und zu viele bedauernswerte Fälle bekannt geworden,
bei denen gutgläubige Menschen, die mit den besten Absichten hier nach Spanien
gekommen sind, ihre gesamten Ersparnisse verloren haben.
Vor solchen Machenschaften können wir Sie natürlich nicht schützen - aber wir
möchten sie warnen! Seien Sie wachsam und vertrauen Sie nur ihrem gesunden
Menschenverstand. Und lassen Sie sich nicht blenden von teuren Autos oder
kostenlosen Übernachtungsmöglichkeiten. Und zu guter letzt: auch hier in Spanien
müssen Geschäftsabschlüsse vertraglich geregelt werden.
Sprachen
Sie bedienen zukünftig eine internationale Kundschaft – dies bedeutet, dass Ihr
Angebot auch auf die Bedürfnisse dieses Publikums entsprechend ausgerichtet sein
sollte. Es bedeutet aber auch, dass sie in der Lage sein sollten, sich mit Ihrer
Kundschaft zu unterhalten oder zumindest die gängigsten Vokabeln zu beherrschen,
um z. B. eine Bestellung entgegen zu nehmen oder einen kleinen Smalltalk zu
halten.
Englischkenntnisse – egal in welcher Ausprägung - sind insbesondere an der Costa
del Sol aufgrund des internationalen Publikums - von unschätzbarem Vorteil. Um
das einheimische Publikum zu bedienen, gehören Grundkenntnisse der spanischen
Sprache zukünftig auch in Ihr Repertoire. Eines ist jedoch sicher: durch den
täglichen Umgang mit diesen Sprachen werden Sie schnell in die grundsätzliche
Handhabung eingeführt – und mit zunehmender Zeit wird Ihnen dies gar nicht mehr
bewusst und ist für Sie selbstverständlich. Dies ist erwiesenermaßen auch die
effektivste Methode, Fremdsprachen zu erlernen – learning by doing.
N.I.E.-Nummer
Zwar gibt es in Spanien keine offizielle Meldepflicht für Ausländer (aus der EU), jedoch
sollte ihr erster Schritt sein – unabhängig davon, was Sie zukünftig machen
wollen – die örtliche Polizeistation (Policia local) zu besuchen und eine
sogenannte N.I.E. – Nummer zu beantragen. Dies ist - einfach ausgedrückt - eine
Registrierungsnummer für Ausländer und dient vornehmlich den
Steuerangelegenheiten. Nehmen Sie Ihren Pass mit, füllen Sie ein einfaches
Formular aus und normalerweise erhalten Sie innerhalb von wenigen Wochen Ihre
persönliche N.I.E.-Nummer.
Geschäftsregistrierung
In Spanien gibt es zwei Ebenen, bei denen Ihr zukünftiges Geschäft registriert
werden bzw. sein muss:
1. auf lokaler Ebene müssen Sie ihr Geschäft im Rathaus (Ayutamiento)
registrieren lassen und eine Eröffungslizenz (Licencia de Apertura) beantragen,
welche Art und Weise Ihres zukünftigen Geschäftes genau beschreibt. Bei bereits
existierenden Unternehmen ist diese Lizenz bereits vorhanden.
2. auf nationaler Ebene müssen Sie sich bei der IVA registrieren, was das
Äquivalent zu Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland darstellt. Die Agencia
Tributaria wird zukünftig Ihre Steuerzahlungen erhalten.
Unternehmensformen
Um die richtige Steuerform für Ihr neues Unternehmen zu wählen, sollten Sie die
Hilfe eines erfahrenen Steuerbüros in Anspruch nehmen. Folgende
Unternehmensformen sind in Spanien üblich:
Empresa Individual ist eine Einzelunternehmung, wobei das Geschäft von einer
einzigen Person in dessen Namen betrieben wird.
Sociedad Civil ist vergleichbar mit der deutschen GBR (Gesellschaft Bürgerlichen
Rechts), wobei mehrere Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben können.
Sociedad Limitada ist vergleichbar mit der GmbH in Deutschland – eine
eingetragene Gesellschaft mit Gesellschaftern. Allerdings beträgt die
Geschäftseinlage nicht wie in Deutschland mindestens 25.000 €, sondern nur 3.002
€!
Sociedad Anonima ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft – wohl eher die
Ausnahme für Ihr neues Vorhaben.
Steuer
Selbstverständlich müssen auch in Spanien Steuern abgeführt werden. Die Höhe der
Steuerzahlung ist jedoch abhängig von der Form und Art des Unternehmens und
weicht in der Regel deutlich von der zu zahlenden Steuer in Deutschland ab (und
zwar in positivem Sinne). Ihr zuständiger Steuerberater wird gemeinsam mit Ihnen
die für Sie vorteilhafteste Lösung finden.
Sozialversicherung
Mit Anmeldung Ihres Unternehmens müssen Sie sich auch bei dem zuständigen
Sozialversicherungsbüro registrieren lassen und auch entsprechende Beiträge -
die vom Status Ihres Unternehmens abhängig sind - zahlen. Dies berechtigt Sie
nicht nur zur Inanspruchnahme von gesundheitlichen Dienstleistungen des
spanischen Gesundheitswesens sondern vielmehr sind in diesen Zahlungen auch
Beiträge für die spanische Rentenversicherung enthalten. Allerdings müssen sie
mindestens Einzahlungen für 15 Jahre vorweisen, um diese Rente in Anspruch
nehmen zu können.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie natürlich auch für Ihre
Angestellten Sozialversicherungsbeiträge abführen. Voraussetzung ist natürlich
ein entsprechender Arbeitsvertrag, den Sie mit Ihren Mitarbeitern abschließen.
Ein Geschäft in Spanien kaufen/pachten
Wenn Sie sich letztendlich entschlossen haben, ein existierendes Geschäft - egal
welcher Art - in Spanien zu kaufen bzw. zu pachten, ist es für Sie von enormer
Bedeutung in Erfahrung zu bringen, ob dieses Unternehmen noch bestehende
Schulden bei Lieferanten oder etwa Steuerverpflichtungen hat, für die Sie dann
später aufkommen müssen. Diese müssen vom derzeitigen Besitzer unbedingt
ausgeglichen werden.
Bitte merken Sie sich: Wenn Sie ein Geschäft in Spanien kaufen, kaufen Sie auch
die Verpflichtungen – sprich Schulden!!!
Ansonsten werden Sie feststellen, dass Sie von der spanischen Bevölkerung als
Ausländer akzeptiert werden und Ihnen der Respekt entgegengebracht wird, den Sie
auch verdienen. Sie werden hier Geschäftpraktiken vorfinden, die sich gänzlich
von denen in Deutschland unterscheiden. Vieles wird Ihnen anfangs vielleicht
unverständlich vorkommen und sie sehen auch keine Möglichkeit, diese zu
verändern. Dies sollte Sie nicht beunruhigen: denken Sie daran, dass Sie nun in
einem fremden Land leben und Ihr Geld verdienen. Und damit beugen Sie sich auch
den vorherrschenden Praktiken und kulturellen Gegebenheiten. Eines ist aber
sicher: Sie können hier eine Menge Geld unter beneidenswerten Lebensbedingungen
verdienen.
Abstandszahlung / Miete
Die Pacht mit Abstandszahlung (Traspaso) ist eigentlich der übliche Weg, ein
Geschäft in Spanien zu eröffnen bzw. zu erwerben, ohne den enormen finanziellen
Aufwand für den Kauf eines Objektes zu tätigen. Davon abgesehen wird der Kauf
auch in den seltensten Fällen angeboten.
Die Abstandszahlung wird vom jeweiligen Besitzer festgelegt und richtet sich
nach der Ausstattung, der Lage und den bisherigen Einnahmen des Unternehmens.
Grundsätzlich vereinbaren wir mit den Besitzern den bestmöglichen
Übernahmepreis. Auch treten wir mit den Besitzern in regelmäßigen Abständen in
Kontakt, um die Aktualität des Angebotes zu überprüfen und anzupassen. Oftmals
kann der Preis z.B. aufgrund persönlicher Umstände des oder der Besitzer sogar
reduziert werden. Andernfalls kann es auch passieren, dass der Besitzer den
Übernahmepreis erhöht, weil sich z.B. das Geschäftsaufkommen (Wirtschaftszahlen)
deutlich erhöht hat.
Die Abstandszahlung wird vertraglich beurkundet und gleichzeitig wird der
bestehende Mietvertrag auf den neuen Besitzer überschrieben. Zur Absicherung des
Geschäftes ist üblicherweise eine Anzahlung in Höhe von 10% als erster Schritt
der Verkaufsverhandlungen fällig. Diese Anzahlung ist nicht rückzahlbar, es sei
denn, der Verkäufer hat es sich - aus welchen Gründen auch immer - anders
überlegt. Wenn Sie allerdings Ihre Meinung ändern und das Unternehmen nicht
pachten wollen, ist Ihre Anzahlung verloren.
Die Dauer des Mietvertrages wird schriftlich fixiert und kann 5, 10, 15 oder 20
Jahre betragen. Manchmal wird auch ein Mietvertrag mit einer endlosen Laufzeit
angeboten. Sie haben als Mieter ein automatisches Recht auf Erneuerung des
Mietvertrages nach Ablauf, vorausgesetzt Sie haben die Miete pünktlich gezahlt
und sich an die Mietvereinbarungen gehalten.
Während der Vertragslaufzeit:
- zahlen Sie die vertraglich vereinbarte Miete einen Monat im Voraus
- Sie betreiben das Geschäft wie im Mietvertrag vereinbart (z. B. eine Bar)
- Sie können Veränderung am Mietobjekt vornehmen (z.B. Dekor, Möbel etc.), aber
Sie können ohne die Zustimmung des Vermieters keine strukturellen Veränderungen
am Gebäude vornehmen
- Sie sind verantwortlich für die Zahlung von Elektrizität, Wasser,
Kommunalgebühren etc.
- Der Vermieter ist für externe Reparaturarbeiten und wesentliche strukturelle
Arbeiten am Mietobjekt verantwortlich
Selbstverständlich haben auch Sie das Recht, Ihr Unternehmen zu verkaufen – und
zwar zu jedem Zeitpunkt und zu einem von Ihnen festgelegten Preis (Traspaso). Je
länger und erfolgreicher Ihr Unternehmen von Ihnen betrieben wurde, umso höher
kann das Traspaso ausfallen. Aber natürlich sollten auch hier die ortsbezogenen
Marktgegebenheiten nicht außer Acht gelassen werden.
Sicherheiten
- Die Absicherung des Mietobjektes durch Abschluss einer Versicherung kann
verlangt werden.
- Der Vermieter erhält von Ihnen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2
Monatsmieten. Diese Einlage wird Ihnen zurück erstattet nachdem das
Mietverhältnis beendet ist – vorausgesetzt, das Mietobjekt befindet sich in
einem entsprechend gutem Zustand.
Der Mietvertrag ist ein legaler Vertrag und wird durch das spanische Gesetz
geregelt. Bei Uneinigkeiten kann jede Partei rechtliche Maßnahmen ergreifen.
Lizenzen
Sie benötigen hier in Spanien keine spezielle Ausbildung um ein Geschäft zu
eröffnen. Aber das Geschäft muss über eine entsprechende Lizenz verfügen. Wenn
Sie z. B. eine Bar kaufen bzw. pachten, hat die Bar die erforderliche Lizenz, und
diese wird mit Übernahme nun auf Ihren Namen ausgestellt bzw. überschrieben.
Im Allgemeinen ist der Prozess der Lizenzvergabe in Spanien anders als die
Vorgehensweise in Deutschland. Eine Lizenz zu erhalten ist in der Regel eine
recht einfache Sache, sofern das Geschäft die entsprechenden Bestimmungen
einhält.
Es gibt hier verschiedene und unterschiedliche Arten der Lizenzierung, z. B. für
Drink Bars, Bar/Café, Musik Bar, Bar mit Livemusik, Diskothek/Cabarét-Bar etc.,
um nur einige zu nennen.
Vor der Übernahme sollte die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Lizenz für Ihr
neues Unternehmen durch Ihren Rechtsanwalt in jedem Fall überprüft werden.
Wir wollen hier keine Enzyklopädie für die Übersiedlung nach Spanien oder den
Kauf von Gewerbeobjekten vorstellen – hierzu gibt es bereits viele Abhandlungen.
Vielmehr ist es uns wichtig, Sie vorab mit einigen Begriffen und Praktiken
vertraut zu machen, die für Sie in diesem Zusammenhang sicherlich hilfreich sein
können.
Vamos - starten Sie jetzt durch und senden Sie uns noch heute Ihre Anfrage.
Wir begleiten Sie!